Pfarrfriedhof Bodenmais

„Der Herr vollende an Dir, was er in der Taufe begonnen hat.“ (Aus dem Ritus der Bestattung)

 

„Wert und Würde des Menschen enden nicht mit seinem Tod, sondern reichen über den Tod hinaus. Der Friedhof ist ein Ort der Trauer und der Hoffnung. Trauer und Klage haben an der Begräbnisstätte ihren konkreten Ort. Denn gerade dort, wo der Mensch seine Ohnmacht und Hilflosigkeit gegenüber der Endgültigkeit des Todes schmerzhaft erfährt, wächst das Bedürfnis nach Trost und Ermutigung zum Leben.“ (aus: Die deutschen Bischöfe, Tote begraben und Trauernde trösten, Nr. 81)

Die Katholische Pfarrgemeinde bestattet seit dem Jahr 1789 ihre Toten am Pfarrfriedhof am Bauernanger. Der Friedhof wird von der Pfarrei Mariä Himmelfahrt verwaltet.

 

Gräber

Doppelgrab

Einzelgrab

Urnengemeinschaftsgrab

Urnengemeinschaftsgrab "Ewigkeit"

Kleines Urnengrab

Urnengrab in der Urnenwand

Urnengrab unter den Bäumen

Kontakt

Tel.: 09924-9040016
E-Mail

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Sprechzeiten telefonisch und persönlich:
freitags von 14 bis 17 Uhr

Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihnen außerhalb dieser Zeiten keine Auskunft erteilt werden kann.
Eine Rückrufvereinbarung ist jederzeit per E-Mail möglich.

Friedhofsbroschüre: Abschied nehmen

„Abschied nehmen“ heißt die Broschüre des Pfarrfriedhofs Bodenmais, in der Fragen rund um Beerdigung, Grab und Friedhof besprochen werden.

Wenn das Leben zum Abschied zwingt, kommen neben dem Schmerz auch viele Fragen. Eine Hilfe soll dabei die neue Broschüre des Pfarrfriedhofs Bodenmais sein.

Was ist eigentlich eine „Aussegnung“? Was bedeutet „Ruhefrist“? Welche Möglichkeiten für eine Beerdigung gibt es? Aus welchen Grabarten kann ich wählen? In der neuen Broschüre finden Sie viele Antworten – rund Beerdigung, Grab und Friedhof.

Erhältlich ist die Broschüre gegen eine Schutzgebühr von 1 Euro im Pfarrbüro Bodenmais.

Häufige Fragen zum Friedhof

Unser Friedhof wird zwar von der Kath. Pfarrgemeinde getragen und verwaltet, jedoch werden selbstverständlich auch Menschen, die nicht zur Katholischen Kirche gehören, dort bestattet.
Die Pfarrei übernimmt im Bereich des Bestattungswesens eine Pflichtaufgabe der Marktgemeinde Bodenmais.

Als Ruhefrist bezeichnet man den von der Friedhofsverwaltung festgelegten Zeitraum, in dem eine Grabstelle nicht neu belegt werden darf. Die Ruhefrist ergibt sich aus den Regelungen des Bayerischen Bestattungsgesetzes. In Bodenmais beträgt die Ruhefrist 15 Jahre.
Die Kostenträger für die Bestattung (in der Regel die Verwandten) müssen für die Wahrung der Ruhefrist sorgen, in dem die Grabstelle bis zum Ablauf der Ruhefrist gepachtet (landläufig auch „bezahlt“) wird.

Auf dem Pfarrfriedhof stehen folgende Möglichkeiten zur Bestattung zur Verfügung:

  • Erdbegräbnis in einem Einzel- oder Doppelgrab.
  • Urnenbegräbnis in einem Einzel- oder Doppelgrab.
  • Urnenbestattung in der Urnenwand (pflegefrei).
  • Urnenbestattung im Urnengrabfeld (pflegefrei).
  • Urnenbestattung im Urnen-Gemeinschaftsgrab (pflegefrei).
  • Urnenbestattung im kleinen Urnen-Einzelgrab

Mit der Grabpflege kann jede Gärtnerei beauftragt werden. Dazu gibt es folgende weitere – sehr sinnvolle Möglichkeiten:In der Nähe der Urnenwand befindet sich das Urnengrabfeld. Dort werden die Urnen in der Erde bestattet und eine kleine Tafel im Boden erinnert an den Verstorbenen. Hierbei fällt keine Grabpflege an. Diese Form der Bestattung ist aus vielen Gründen einer Bestattung in der Urnenwand vorzuziehen, da nach Ablauf der Nutzungszeit der Urnennische die Urne ein zweites Mal bestattet werden muss.

Natürlich! Unser Friedhofspersonal kann Ihnen Grabstätten zeigen, die derzeit frei sind. Eine Vorreservierung ist nicht möglich, jedoch können Sie die Grabstätte – auch ohne aktuellen Sterbefall – jederzeit pachten.

Über die Gestaltung der Grabstätten gibt Ihnen die Friedhofsordnung Auskunft. Es wäre jedoch schön und wünschenswert, wenn auch traditionelle schmiedeeiserne Grabkreuze oder Grabdenkmale mit Glaselementen den teuren Grabdenkmalen aus importierten Granit vorgezogen werden würden.

Die VSG 4.7 ist die Grundlage der Gartenbau-Berufsgenossenschaft für die Prüfung von Grabmalen auf Standfestigkeit bei Friedhöfen und Krematorien
Der §9 VSG 4.7 lautet:
„Der Unternehmer (Friedhofsträger) muss sicherstellen, dass
1. Grabmale und Fundamente nach den anerkannten Regeln der Baukunst errichtet werden
2. Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.“

Das Überprüfen der Grabdenkmale auf ihre Standsicherheit ist also kein Willkürakt, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme.
Die Prüfung auf dem Pfarrfriedhof wird von dafür ausgebildeten und spezialisierten Firmen durchgeführt. Fragen zur Prüfung selbst richten Sie bitte an die ausführende Firma.

Die Standsicherheitsprüfung wird rechtzeitig per Aushang und im Pfarrblatt angekündigt. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, bei der Prüfung dabei zu sein.

In der Vergangenheit haben wir oft erlebt, dass Grabdenkmale äußerlich gut ausschauen, bei der vorgeschriebenen Prüfung von 0,3 kN der Drucklast aber nicht standhalten.

Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung

Bitte beachten Sie: die zum Download bereit gestellten Satzungen und Ordnungen haben informativen Charakter. Gültig ist allein die veröffentlichte und im Pfarramt einsehbare Fassung.

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