„Wert und Würde des Menschen enden nicht mit seinem Tod, sondern reichen über den Tod hinaus. Der Friedhof ist ein Ort der Trauer und der Hoffnung. Trauer und Klage haben an der Begräbnisstätte ihren konkreten Ort. Denn gerade dort, wo der Mensch seine Ohnmacht und Hilflosigkeit gegenüber der Endgültigkeit des Todes schmerzhaft erfährt, wächst das Bedürfnis nach Trost und Ermutigung zum Leben.“ (aus: Die deutschen Bischöfe, Tote begraben und Trauernde trösten, Nr. 81)
Die Katholische Pfarrgemeinde bestattet seit dem Jahr 1789 ihre Toten am Pfarrfriedhof am Bauernanger. Der Friedhof wird von der Pfarrei Mariä Himmelfahrt verwaltet.
Friedhofsverwaltung im Kath. Pfarramt Bodenmais
Marktplatz 10
94249 Bodenmais
friedhof@pfarrei-bodenmais.de
09924-9040016
Bürozeit Freitag von 13 bis 17 Uhr
Terminvereinbarungen gerne per E-Mail
Unser Friedhof wird zwar von der Kath. Pfarrgemeinde getragen und verwaltet, jedoch werden selbstverständlich auch Menschen, die nicht zur Katholischen Kirche gehören, dort bestattet.
Die Pfarrei übernimmt im Bereich des Bestattungswesens eine Pflichtaufgabe der Marktgemeinde Bodenmais.
Als Ruhefrist bezeichnet man den von der Friedhofsverwaltung festgelegten Zeitraum, in dem eine Grabstelle nicht neu belegt werden darf. Die Ruhefrist ergibt sich aus den Regelungen des Bayerischen Bestattungsgesetzes. In Bodenmais beträgt die Ruhefrist 15 Jahre.
Die Kostenträger für die Bestattung (in der Regel die Verwandten) müssen für die Wahrung der Ruhefrist sorgen, in dem die Grabstelle bis zum Ablauf der Ruhefrist gepachtet (landläufig auch „bezahlt“) wird.
Auf dem Pfarrfriedhof stehen folgende Möglichkeiten zur Bestattung zur Verfügung:
Mit der Grabpflege kann jede Gärtnerei beauftragt werden. Dazu gibt es folgende weitere – sehr sinnvolle Möglichkeiten: In der Nähe der Urnenwand befindet sich das Urnengrabfeld. Dort werden die Urnen in der Erde bestattet und eine kleine Tafel im Boden erinnert an den Verstorbenen. Hierbei fällt keine Grabpflege an. Diese Form der Bestattung ist aus vielen Gründen einer Bestattung in der Urnenwand vorzuziehen, da nach Ablauf der Nutzungszeit der Urnennische die Urne ein zweites Mal bestattet werden muss.
Natürlich! Unser Friedhofspersonal kann Ihnen Grabstätten zeigen, die derzeit frei sind. Eine Vorreservierung ist nicht möglich, jedoch können Sie die Grabstätte – auch ohne aktuellen Sterbefall – jederzeit pachten.
Über die Gestaltung der Grabstätten gibt Ihnen die Friedhofsordnung Auskunft. Es wäre jedoch schön und wünschenswert, wenn auch traditionelle schmiedeeiserne Grabkreuze oder Grabdenkmale mit Glaselementen den teuren Grabdenkmalen aus importierten Granit vorgezogen werden würden.
Die VSG 4.7 ist die Grundlage der Gartenbau-Berufsgenossenschaft für die Prüfung von Grabmalen auf Standfestigkeit bei Friedhöfen und Krematorien
Der §9 VSG 4.7 lautet:
„Der Unternehmer (Friedhofsträger) muss sicherstellen, dass
1. Grabmale und Fundamente nach den anerkannten Regeln der Baukunst errichtet werden
2. Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.“
Das Überprüfen der Grabdenkmale auf ihre Standsicherheit ist also kein Willkürakt, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme.
Die Prüfung auf dem Pfarrfriedhof wird von dafür ausgebildeten und spezialisierten Firmen durchgeführt. Fragen zur Prüfung selbst richten Sie bitte an die ausführende Firma.
Die Standsicherheitsprüfung wird rechtzeitig per Aushang und im Pfarrblatt angekündigt. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, bei der Prüfung dabei zu sein.
In der Vergangenheit haben wir oft erlebt, dass Grabdenkmale äußerlich gut ausschauen, bei der vorgeschriebenen Prüfung von 0,3 kN der Drucklast aber nicht standhalten.
Bitte informieren Sie die Friedhofsverwaltung, dass Sie beabsichtigen, ihr Nutzungsrecht zurückzugeben. Nach dem Einverständnis der Friedhofsverwaltung beauftragen Sie bitte eine Fachfirma, das Grabmal, die Bepflanzung, die Einfassung und auch die Fundamentierung zu entfernen. Nach abgeschlossenem Rückbau informieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung, dass die Grabstelle vollständig abgebaut ist.
Bitte beachten Sie: Der Abbau muss vor Ablauf des bestehenden Nutzungsrechts erfolgen.
Auf dem Pfarrfriedhof gibt es die Möglichkeit für
Auf dem Pfarrfriedhof stehen folgende Möglichkeiten zur Bestattung zur Verfügung:
Für das Grabmal gibt es keine speziellen Vorgaben. Wir empfehlen für neue Grabstätten folgende Punkte zu überdenken:
Eine würdevolle Bepflanzung ist für viele wichtig. Bitte beachten Sie, dass die Grabpflanzen schnell wachsen und damit möglicherweise auf das Nachbargrab hinüberreichen können. Zudem bitten wir Sie, Plastiktöpfe und sonstiges Verpackungsmaterial zu Hause zu entsorgen, keinesfalls aber in den Grüngutcontainer zu werfen. Ob Dekoartikel aus dem Baumarkt wirklich ein Zeichen würdigen Angedenkens sind, bleibt zu überlegen.
Die Ruhefrist bei Bestattungen beträgt 15 Jahre.
Sie haben freie Bestatterwahl und können somit jeden Bestatter wählen.
Die jährliche Grabnutzungsgebühr ist in der Gebührenordnung geregelt. Neben dieser Gebühr entstehen keine weiteren Kosten.
Die Grabnutzungsgebühr ist in der Gebührenordnung geregelt. Bei speziellen Grabarten wie dem Urnengemeinschaftsgräbern und dem Urnen-Erdgrab unter den Bäumen sind die Kosten für die Pflege in der Nutzungsgebühr enthalten.
Die Friedhofsverwaltung ist Teil der Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Bodenmais, die Trägerin des Friedhofs ist. Sie kümmert sich um die Instandhaltung und die Pflege des Friedhofs.
Gerne können Sie ihr Grab so gestalten, wie es Ihren Vorstellungen entspricht. Jedoch darf bei der Gestaltung die Würde des Friedhofs nicht verletzt werden.
Für die Neuerrichtung eines Grabmals ist eine Genehmigung erforderlich.
Gerne können Sie die Grabpflege selbst übernehmen. Dies gilt jedoch nicht bei den Urnen-Gemeinschaftsgräbern oder bei dem Urnengrabfeld unter den Bäumen.
Für die Grabpflege können Sie auch einen Gärtnerbetrieb beauftragen.
Eine naturnahe Bestattung ist im Grabfeld unter den Bäumen möglich.
Weitere Bestattungsarten sind in Planung.
Mit Ausnahme von Blinden- bzw. Assistenzhunden ist das Mitführen von Hunden auf dem Friedhof nicht erlaubt.
Akkordeon Inhalt
Gerne können Sie sich an die Friedhofsverwaltung Bodenmais wenden.
„Abschied nehmen“ heißt die Broschüre des Pfarrfriedhofs Bodenmais, in der Fragen rund um Beerdigung, Grab und Friedhof besprochen werden.
Wenn das Leben zum Abschied zwingt, kommen neben dem Schmerz auch viele Fragen. Eine Hilfe soll dabei die neue Broschüre des Pfarrfriedhofs Bodenmais sein.
Was ist eigentlich eine „Aussegnung“? Was bedeutet „Ruhefrist“? Welche Möglichkeiten für eine Beerdigung gibt es? Aus welchen Grabarten kann ich wählen? In der neuen Broschüre finden Sie viele Antworten – rund Beerdigung, Grab und Friedhof.
Erhältlich ist die Broschüre gegen eine Schutzgebühr von 1 Euro im Pfarrbüro Bodenmais.
Bitte beachten Sie: die zum Download bereit gestellten Satzungen und Ordnungen haben informativen Charakter. Gültig ist allein die veröffentlichte und im Pfarramt einsehbare Fassung.
Die Pfarreiengemeinschaft im Herzen des Bayerischen Waldes besteht aus den Pfarreien Mariä Himmelfahrt Bodenmais, St. Nikolaus Böbrach und St. Johannes Nepomuk Bayerisch Eisenstein.
Marktplatz 10
94249 Bodenmais
Telefon: 09924-904000
E-Mail: info@pfarrei-bodenmais.de
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