Pfarrfriedhof Bodenmais

„Der Herr vollende an Dir, was er in der Taufe begonnen hat.“

Aus dem Ritus der Bestattung

„Wert und Würde des Menschen enden nicht mit seinem Tod, sondern reichen über den Tod hinaus. Der Friedhof ist ein Ort der Trauer und der Hoffnung. Trauer und Klage haben an der Begräbnisstätte ihren konkreten Ort. Denn gerade dort, wo der Mensch seine Ohnmacht und Hilflosigkeit gegenüber der Endgültigkeit des Todes schmerzhaft erfährt, wächst das Bedürfnis nach Trost und Ermutigung zum Leben.“ (aus: Die deutschen Bischöfe, Tote begraben und Trauernde trösten, Nr. 81)

Die Katholische Pfarrgemeinde bestattet seit dem Jahr 1789 ihre Toten am Pfarrfriedhof am Bauernanger. Der Friedhof wird von der Pfarrei Mariä Himmelfahrt verwaltet.

Kontakt Friedhofsverwaltung

Marktplatz 10
94249 Bodenmais
m friedhof@pfarrei-bodenmais.de
t 09924 9040016
Sprechstunde nach Vereinbarung

Grabarten

Einzelgrab

Klassisches Einzelgrab für Sarg- und Urnenbestattungen

Doppelgrab

Klassisches Doppelgrab für Sarg- und Urnenbestattungen

Kleines Urnengrab

Urnen-Erdgrab mit individueller Grabgestaltung und Grabpflege.

Urnengemeinschaftsgrab „Ewigkeit“

Pflegefreie Grabanlage für Urnen-Erdbestattungen

Urnengemeinschaftsgrab

Pflegefreie Grabanlage für Urnen-Erdbestattungen

Urnennische

in der Urnenwand:
Pflegefreie Urnennische

Urnengrab

unter den Bäumen:
Pflegefreies Urnenerdgrab

Häufige Fragen

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zu

Allgemeine Friedhofsfragen

Unser Friedhof wird zwar von der Kath. Pfarrgemeinde getragen und verwaltet, jedoch werden selbstverständlich auch Menschen, die nicht zur Katholischen Kirche gehören, dort bestattet.
Die Pfarrei übernimmt im Bereich des Bestattungswesens eine Pflichtaufgabe der Marktgemeinde Bodenmais.

Als Ruhefrist bezeichnet man den von der Friedhofsverwaltung festgelegten Zeitraum, in dem eine Grabstelle nicht neu belegt werden darf. Die Ruhefrist ergibt sich aus den Regelungen des Bayerischen Bestattungsgesetzes. In Bodenmais beträgt die Ruhefrist 15 Jahre.
Die Kostenträger für die Bestattung (in der Regel die Verwandten) müssen für die Wahrung der Ruhefrist sorgen, in dem die Grabstelle bis zum Ablauf der Ruhefrist gepachtet (landläufig auch „bezahlt“) wird.

Auf dem Pfarrfriedhof stehen folgende Möglichkeiten zur Bestattung zur Verfügung:

  • Erdbegräbnis in einem Einzel- oder Doppelgrab.
  • Urnenbegräbnis in einem Einzel- oder Doppelgrab.
  • Urnenbestattung in der Urnenwand (pflegefrei).
  • Urnenbestattung im Urnengrabfeld (pflegefrei).
  • Urnenbestattung im Urnen-Gemeinschaftsgrab (pflegefrei).
  • Urnenbestattung im kleinen Urnen-Einzelgrab

Mit der Grabpflege kann jede Gärtnerei beauftragt werden. Dazu gibt es folgende weitere – sehr sinnvolle Möglichkeiten: In der Nähe der Urnenwand befindet sich das Urnengrabfeld. Dort werden die Urnen in der Erde bestattet und eine kleine Tafel im Boden erinnert an den Verstorbenen. Hierbei fällt keine Grabpflege an. Diese Form der Bestattung ist aus vielen Gründen einer Bestattung in der Urnenwand vorzuziehen, da nach Ablauf der Nutzungszeit der Urnennische die Urne ein zweites Mal bestattet werden muss.

Natürlich! Unser Friedhofspersonal kann Ihnen Grabstätten zeigen, die derzeit frei sind. Eine Vorreservierung ist nicht möglich, jedoch können Sie das Nutzungsrecht an einer Grabstätte – auch ohne aktuellen Sterbefall – jederzeit erwerben.

Über die Gestaltung der Grabstätten gibt Ihnen die Friedhofsordnung Auskunft. Es wäre jedoch schön und wünschenswert, wenn auch traditionelle schmiedeeiserne Grabkreuze oder Grabdenkmale mit Glaselementen den teuren Grabdenkmalen aus importierten Granit vorgezogen werden würden.

Die VSG 4.7 ist die Grundlage der Gartenbau-Berufsgenossenschaft für die Prüfung von Grabmalen auf Standfestigkeit bei Friedhöfen und Krematorien
Der §9 VSG 4.7 lautet:
„Der Unternehmer (Friedhofsträger) muss sicherstellen, dass

  1. Grabmale und Fundamente nach den anerkannten Regeln der Baukunst errichtet werden
  2. Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.“

Das Überprüfen der Grabdenkmale auf ihre Standsicherheit ist also kein Willkürakt, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme.
Die Prüfung auf dem Pfarrfriedhof wird von dafür ausgebildeten und spezialisierten Firmen durchgeführt. Fragen zur Prüfung selbst richten Sie bitte an die ausführende Firma.

Die Standsicherheitsprüfung wird rechtzeitig per Aushang und im Pfarrblatt angekündigt. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, bei der Prüfung dabei zu sein.

Bitte informieren Sie die Friedhofsverwaltung, dass Sie beabsichtigen, ihr Nutzungsrecht zurückzugeben. Nach dem Einverständnis der Friedhofsverwaltung beauftragen Sie bitte eine Fachfirma, das Grabmal, die Bepflanzung, die Einfassung und auch die Fundamentierung zu entfernen. Nach abgeschlossenem Rückbau informieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung, dass die Grabstelle vollständig abgebaut ist.
Bitte beachten Sie: Der Abbau muss vor Ablauf des bestehenden Nutzungsrechts erfolgen.

Vor Ablauf des Nutzungsrechts werden die Nutzungsberechtigten von den Friedhofsverwaltung angeschrieben. Dann können Sie entscheiden, ob Sie das Nutzungsrecht verlängern oder aufgeben möchten.

Bestattungsarten und Grabarten

Auf dem Pfarrfriedhof gibt es die Möglichkeit für

  • Erdbegräbnisse
  • Urnenbestattungen

Auf dem Pfarrfriedhof stehen folgende Möglichkeiten zur Bestattung zur Verfügung:

  • Erdbegräbnis in einem Einzel- oder Doppelgrab.
  • Urnenbegräbnis in einem Einzel- oder Doppelgrab.
  • Urnenbestattung in der Urnenwand (pflegefrei).
  • Urnenbestattung im Urnengrabfeld (pflegefrei).
  • Urnenbestattung im Urnen-Gemeinschaftsgrab (pflegefrei).
  • Urnenbestattung im kleinen Urnen-Einzelgrab

Für das Grabmal gibt es keine speziellen Vorgaben. Wir empfehlen für neue Grabstätten folgende Punkte zu überdenken:

  • Grabkreuze aus Schmiedeeisen sind oft wesentlich günstiger als Grabmale als Stein. Zudem sind sie wesentlich günstiger im Unterhalt, z. B. bei der Standfestigkeitsprüfung.
  • Das alte Wissen, dass Grabmale höher als breit sein sollen, wird wieder neu entdeckt.
  • Verzichten Sie auf importierte Steine aus Fernost, die möglicherweise mit Kinderarbeit hergestellt wurden.
  • Eine würdevolle Bepflanzung ist für viele wichtig. Bitte beachten Sie, dass die Grabpflanzen schnell wachsen und damit möglicherweise auf das Nachbargrab hinüberreichen können.
  • Zudem bitten wir Sie, Plastiktöpfe und sonstiges Verpackungsmaterial zu Hause zu entsorgen, keinesfalls aber in den Grüngutcontainer zu werfen.
  • Ob Dekoartikel aus dem Baumarkt wirklich ein Zeichen würdigen Angedenkens sind, bleibt zu überlegen.

Die Ruhefrist bei Bestattungen beträgt 15 Jahre.

Sie haben freie Bestatterwahl und können somit jeden Bestatter wählen.

Kosten und Gebühren

Die jährliche Grabnutzungsgebühr ist in der Gebührenordnung geregelt. Neben dieser Gebühr entstehen keine weiteren Kosten.

Die Grabnutzungsgebühr ist in der Gebührenordnung geregelt. Bei speziellen Grabarten wie dem Urnengemeinschaftsgräbern und dem Urnen-Erdgrab unter den Bäumen sind die Kosten für die Pflege in der Nutzungsgebühr enthalten.

Die Friedhofsverwaltung ist Teil der Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Bodenmais, die Trägerin des Friedhofs ist. Sie kümmert sich um die Instandhaltung und die Pflege des Friedhofs.

Grabpflege und Gestaltung

Gerne können Sie ihr Grab so gestalten, wie es Ihren Vorstellungen entspricht. Jedoch darf bei der Gestaltung die Würde des Friedhofs nicht verletzt werden.

Für die Neuerrichtung eines Grabmals ist eine Genehmigung erforderlich.

Gerne können Sie die Grabpflege selbst übernehmen. Dies gilt jedoch nicht bei den Urnen-Gemeinschaftsgräbern oder bei dem Urnengrabfeld unter den Bäumen.

Für die Grabpflege können Sie auch einen Gärtnerbetrieb beauftragen.

Eine naturnahe Bestattung ist im Grabfeld unter den Bäumen möglich.

Weitere Bestattungsarten sind in Planung.