Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung ist für die Vermögensverwaltung und für die rechtliche Vertretung der Kirchenstiftung zuständig. Ihr gehören der Pfarrer als Vorstand und die gewählten Mitglieder an.

Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Sie entscheidet den Haushalt und trägt die Verantwortung für das Stiftungsvermögen. Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden alle fünf Jahre neu gewählt.

Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel im Rahmen der Aufgaben der Kirchenstiftung
  • Bereitstellung des Sachbedarfs für die Seelsorge vor Ort (u.a. für Jugendarbeit, Erwachsenenbildung)
  • Personalverantwortung und Genehmigung von Personalanstellungen für die Kirchenstiftungen und der Kindertageseinrichtungen
  • Trägervertretung für Kindertageseinrichtungen
  • Verantwortung für den Gebäudebestand
  • Beratung und Beschluss von Baumaßnahmen

Nichts mehr verpassen!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Nichts mehr verpassen!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen