Miteinander handeln und füreinander da sein sind eine wesentliche Botschaft unserer christlichen Grundhaltung. Bereits seit 1932 ist unsere Kindertagesstätte St. Barbara in katholischer Trägerschaft.
Willkommen sind bei uns alle Kinder und Eltern egal welcher Nation und Religion. In unserer Kindertagesstätte schaffen wir Raum und Atmosphäre für eine Gemeinschaft, in der die Kinder Lebenskompetenzen entwickeln und zu beziehungsfähigen, wertorientierten Persönlichkeiten heranwachsen können.
Wir begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung und achten die Einzigartigkeit und Besonderheit jedes uns anvertrauten Kindes.
„Der Herr vollende an Dir, was er in der Taufe begonnen hat.“
Aus dem Ritus der Bestattung
„Wert und Würde des Menschen enden nicht mit seinem Tod, sondern reichen über den Tod hinaus. Der Friedhof ist ein Ort der Trauer und der Hoffnung. Trauer und Klage haben an der Begräbnisstätte ihren konkreten Ort. Denn gerade dort, wo der Mensch seine Ohnmacht und Hilflosigkeit gegenüber der Endgültigkeit des Todes schmerzhaft erfährt, wächst das Bedürfnis nach Trost und Ermutigung zum Leben.“ (aus: Die deutschen Bischöfe, Tote begraben und Trauernde trösten, Nr. 81)
Die Katholische Pfarrgemeinde bestattet seit dem Jahr 1789 ihre Toten am Pfarrfriedhof am Bauernanger. Der Friedhof wird von der Pfarrei Mariä Himmelfahrt verwaltet.
Kontakt Friedhofsverwaltung
Marktplatz 10 94249 Bodenmais m friedhof@pfarrei-bodenmais.de t 09924 9040016 Sprechstunde nach Vereinbarung
Grabarten
Einzelgrab
Klassisches Einzelgrab für Sarg- und Urnenbestattungen
Doppelgrab
Klassisches Doppelgrab für Sarg- und Urnenbestattungen
Kleines Urnengrab
Urnen-Erdgrab mit individueller Grabgestaltung und Grabpflege.
Unser Friedhof wird zwar von der Kath. Pfarrgemeinde getragen und verwaltet, jedoch werden selbstverständlich auch Menschen, die nicht zur Katholischen Kirche gehören, dort bestattet. Die Pfarrei übernimmt im Bereich des Bestattungswesens eine Pflichtaufgabe der Marktgemeinde Bodenmais.
Als Ruhefrist bezeichnet man den von der Friedhofsverwaltung festgelegten Zeitraum, in dem eine Grabstelle nicht neu belegt werden darf. Die Ruhefrist ergibt sich aus den Regelungen des Bayerischen Bestattungsgesetzes. In Bodenmais beträgt die Ruhefrist 15 Jahre. Die Kostenträger für die Bestattung (in der Regel die Verwandten) müssen für die Wahrung der Ruhefrist sorgen, in dem die Grabstelle bis zum Ablauf der Ruhefrist gepachtet (landläufig auch „bezahlt“) wird.
Auf dem Pfarrfriedhof stehen folgende Möglichkeiten zur Bestattung zur Verfügung:
Erdbegräbnis in einem Einzel- oder Doppelgrab.
Urnenbegräbnis in einem Einzel- oder Doppelgrab.
Urnenbestattung in der Urnenwand (pflegefrei).
Urnenbestattung im Urnengrabfeld (pflegefrei).
Urnenbestattung im Urnen-Gemeinschaftsgrab (pflegefrei).
Urnenbestattung im kleinen Urnen-Einzelgrab
Mit der Grabpflege kann jede Gärtnerei beauftragt werden. Dazu gibt es folgende weitere – sehr sinnvolle Möglichkeiten: In der Nähe der Urnenwand befindet sich das Urnengrabfeld. Dort werden die Urnen in der Erde bestattet und eine kleine Tafel im Boden erinnert an den Verstorbenen. Hierbei fällt keine Grabpflege an. Diese Form der Bestattung ist aus vielen Gründen einer Bestattung in der Urnenwand vorzuziehen, da nach Ablauf der Nutzungszeit der Urnennische die Urne ein zweites Mal bestattet werden muss.
Natürlich! Unser Friedhofspersonal kann Ihnen Grabstätten zeigen, die derzeit frei sind. Eine Vorreservierung ist nicht möglich, jedoch können Sie das Nutzungsrecht an einer Grabstätte – auch ohne aktuellen Sterbefall – jederzeit erwerben.
Über die Gestaltung der Grabstätten gibt Ihnen die Friedhofsordnung Auskunft. Es wäre jedoch schön und wünschenswert, wenn auch traditionelle schmiedeeiserne Grabkreuze oder Grabdenkmale mit Glaselementen den teuren Grabdenkmalen aus importierten Granit vorgezogen werden würden.
Die VSG 4.7 ist die Grundlage der Gartenbau-Berufsgenossenschaft für die Prüfung von Grabmalen auf Standfestigkeit bei Friedhöfen und Krematorien Der §9 VSG 4.7 lautet: „Der Unternehmer (Friedhofsträger) muss sicherstellen, dass
Grabmale und Fundamente nach den anerkannten Regeln der Baukunst errichtet werden
Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.“
Das Überprüfen der Grabdenkmale auf ihre Standsicherheit ist also kein Willkürakt, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme. Die Prüfung auf dem Pfarrfriedhof wird von dafür ausgebildeten und spezialisierten Firmen durchgeführt. Fragen zur Prüfung selbst richten Sie bitte an die ausführende Firma.
Die Standsicherheitsprüfung wird rechtzeitig per Aushang und im Pfarrblatt angekündigt. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, bei der Prüfung dabei zu sein.
Bitte informieren Sie die Friedhofsverwaltung, dass Sie beabsichtigen, ihr Nutzungsrecht zurückzugeben. Nach dem Einverständnis der Friedhofsverwaltung beauftragen Sie bitte eine Fachfirma, das Grabmal, die Bepflanzung, die Einfassung und auch die Fundamentierung zu entfernen. Nach abgeschlossenem Rückbau informieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung, dass die Grabstelle vollständig abgebaut ist. Bitte beachten Sie: Der Abbau muss vor Ablauf des bestehenden Nutzungsrechts erfolgen.
Vor Ablauf des Nutzungsrechts werden die Nutzungsberechtigten von den Friedhofsverwaltung angeschrieben. Dann können Sie entscheiden, ob Sie das Nutzungsrecht verlängern oder aufgeben möchten.
Bestattungsarten und Grabarten
Auf dem Pfarrfriedhof gibt es die Möglichkeit für
Erdbegräbnisse
Urnenbestattungen
Auf dem Pfarrfriedhof stehen folgende Möglichkeiten zur Bestattung zur Verfügung:
Erdbegräbnis in einem Einzel- oder Doppelgrab.
Urnenbegräbnis in einem Einzel- oder Doppelgrab.
Urnenbestattung in der Urnenwand (pflegefrei).
Urnenbestattung im Urnengrabfeld (pflegefrei).
Urnenbestattung im Urnen-Gemeinschaftsgrab (pflegefrei).
Urnenbestattung im kleinen Urnen-Einzelgrab
Für das Grabmal gibt es keine speziellen Vorgaben. Wir empfehlen für neue Grabstätten folgende Punkte zu überdenken:
Grabkreuze aus Schmiedeeisen sind oft wesentlich günstiger als Grabmale als Stein. Zudem sind sie wesentlich günstiger im Unterhalt, z. B. bei der Standfestigkeitsprüfung.
Das alte Wissen, dass Grabmale höher als breit sein sollen, wird wieder neu entdeckt.
Verzichten Sie auf importierte Steine aus Fernost, die möglicherweise mit Kinderarbeit hergestellt wurden.
Eine würdevolle Bepflanzung ist für viele wichtig. Bitte beachten Sie, dass die Grabpflanzen schnell wachsen und damit möglicherweise auf das Nachbargrab hinüberreichen können.
Zudem bitten wir Sie, Plastiktöpfe und sonstiges Verpackungsmaterial zu Hause zu entsorgen, keinesfalls aber in den Grüngutcontainer zu werfen.
Ob Dekoartikel aus dem Baumarkt wirklich ein Zeichen würdigen Angedenkens sind, bleibt zu überlegen.
Die Ruhefrist bei Bestattungen beträgt 15 Jahre.
Sie haben freie Bestatterwahl und können somit jeden Bestatter wählen.
Kosten und Gebühren
Die jährliche Grabnutzungsgebühr ist in der Gebührenordnung geregelt. Neben dieser Gebühr entstehen keine weiteren Kosten.
Die Grabnutzungsgebühr ist in der Gebührenordnung geregelt. Bei speziellen Grabarten wie dem Urnengemeinschaftsgräbern und dem Urnen-Erdgrab unter den Bäumen sind die Kosten für die Pflege in der Nutzungsgebühr enthalten.
Die Friedhofsverwaltung ist Teil der Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Bodenmais, die Trägerin des Friedhofs ist. Sie kümmert sich um die Instandhaltung und die Pflege des Friedhofs.
Grabpflege und Gestaltung
Gerne können Sie ihr Grab so gestalten, wie es Ihren Vorstellungen entspricht. Jedoch darf bei der Gestaltung die Würde des Friedhofs nicht verletzt werden.
Für die Neuerrichtung eines Grabmals ist eine Genehmigung erforderlich.
Gerne können Sie die Grabpflege selbst übernehmen. Dies gilt jedoch nicht bei den Urnen-Gemeinschaftsgräbern oder bei dem Urnengrabfeld unter den Bäumen.
Für die Grabpflege können Sie auch einen Gärtnerbetrieb beauftragen.
Eine naturnahe Bestattung ist im Grabfeld unter den Bäumen möglich.
Unser Kindergarten St. Wolfgang verfügt laut Betriebserlaubnis über insgesamt 50 Plätze. Es werden Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren aufgenommen.
Bei uns gibt es eine rote und eine gelbe Gruppe. Die regulären Kindergartenkinder von drei bis sechs Jahren werden in der roten Gruppe betreut. Die gelbe Gruppe nimmt auch Kinder ab zwei Jahren auf. Die Gruppenstärke in der gelben Gruppe ist aufgrund der Altersstruktur deutlich geringer.
Öffnungszeiten
Der Kindergarten ist von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet.
Aufgrund von jährlichen Bedarfsumfragen kann sich in der Zukunft auch eine Änderung der Öffnungszeit ergeben.
Bring-/Abholzeiten und -regeln
Bringzeit: 7.00 Uhr – 8.15 Uhr
Abholzeit: je nach Buchungszeit 12.00 bis 13.00 Uhr
Für U3-Kinder gelten individuelle Regelungen
Kindergarten (3 – 6 Jahre)
4 – 5 Stunden
125 Euro
5 – 6 Stunden
140 Euro
Der Zuschuss durch den Freistaat Bayern beträgt aktuell 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.
Altersgemischte Gruppe (2-3 Jahre)
3 – 5 Stunden
135 Euro
4 – 5 Stunden
150 Euro
5 – 6 Stunden
165 Euro
Kinder von 2 – 3 Jahren beitragspflichtig; Erstattung des Beitrages über Antrag an Zentrum für Familie (www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld).
Betriebsferien
Der Kindergarten ist an 30 Tagen im Kalenderjahr geschlossen. Die Zeiten der Betriebsferien werden den Eltern zu Beginn des Kindergartenjahres schriftlich mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass das Vorstehende nur informativen Charakter hat und keine Rechtsgültigkeit besitzt. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an den Kindergarten St. Wolfgang.
Der Besuch unserer Gemeindebücherei „Mariä Himmelfahrt“ lohnt sich für Leseratten jeden Alters. Im gemütlichen Ambiente des Kulturzentrums „Altes Rathaus“ warten jede Menge Bücher und Zeitschriften, natürlich auch CDs, Videos und DVDs darauf, mit nach Hause genommen zu werden. Die Büchereileiterin berät Sie gerne bei der Auswahl!
In der Ferienzeit werden Schmökerstunden für Kinder angeboten, die aktuellen Termine stehen im Kinder-Ferienprogramm der Tourismus-Info und im Bayerwald-Boten unter „Was-Wann-Wo“.
Ein informatives Schmankerl ist jede der wechselnden Sonderausstellungen zu verschiedenen heimat- und volkskundlichen Themenbereichen, die Prof. Dr. Reinhard Haller aus seinem reichen Fundus zusammenstellt und in der Bücherei präsentiert.
Fachliteratur, die im Angebot unserer Gemeindebücherei nicht enthalten ist, bestellen wir gerne für Sie aus anderen Bibliotheken.
Abgabe von Kleidung nur persönlich während der Öffnungszeiten
Nicht tragbare Kleidung (zerschlissen, verschmutzt usw.) können wir leider nicht annehmen
Das „Gwand am Blotz“ ist kein Geschäft. Unsere Einrichtung funktioniert rein auf Spendenbasis und ehrenamtlicher Mitarbeit
Unsere Erlöse fließen über die Caritas-Sozialstation St. Elisabeth der besseren Versorgung und Beratung alter und kranker Menschen und ihrer Angehörigen in unserer Heimat zu.
Hier finden Sie uns
Gwand am Blotz Marktplatz 12 94249 Bodenmais
Wir sind persönlich vor Ort für Sie erreichbar.
Gut zu wissen
Abgabe von Kleidung nur persönlich während der Öffnungszeiten
Nicht tragbare Kleidung (zerschlissen, verschmutzt usw.) können wir leider nicht annehmen
Das „Gwand am Blotz“ ist kein Geschäft. Unsere Einrichtung funktioniert rein auf Spendenbasis und ehrenamtlicher Mitarbeit
Unsere Erlöse fließen über die Caritas-Sozialstation St. Elisabeth der besseren Versorgung und Beratung alter und kranker Menschen und ihrer Angehörigen in unserer Heimat zu.
Das Pfarrzentrum wurde 1975 als Haus für die Pfarrei Mariä Himmelfahrt errichtet. Im Jahr 2024 wurde das Pfarrzentrum an die Marktgemeinde Bodenmais im Rahmen des Erbbaurechts übergeben.
Zur uneingeschränkten und ausschließlich Nutzung dienen der Pfarrei die Räume im Erdgeschoß:
Chorraum
Pfarrer Berzl-Saal
Jugendraum
Ihr Ansprechpartner für die weiteren Räume: Bodenmais Tourismus & Marketing GmbH, Bahnhofstr. 56, T. 09924/31296-0, info@bodenmais.de, www.bodenmais.de
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Funktional
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