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  • Feier der Firmung mit Weihbischof Reinhard Pappenberger

    Feier der Firmung mit Weihbischof Reinhard Pappenberger

    Nach einer intensiven Vorbereitungszeit für unsere 55 Firmbewerberinnen und Firmbewerber – 33 aus Bodenmais, 20 aus Böbrach und 2 aus Bayerisch Eisenstein – freuen wir uns nun auf den Festtag der Firmung.

    Die Jugendlichen haben sich in Gottesdiensten, Projekten und Vorbereitungstagen auf den Empfang des Firmsakraments vorbereitet. Die Firmung feiern wir am Freitag, 26. Juni, um 9.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Nikolaus in Böbrach. Herzlich willkommen heißen wir dazu Weihbischof Reinhard Pappenberger, der den jungen Christen im Auftrag unseres Bischofs Rudolf das Firmsakrament spenden wird.

    Zur Mitfeier laden wir nicht nur die Angehörigen unserer jungen Christinnen und Christen herzlich ein, sondern die ganze Pfarreiengemeinschaft. In der Pfarrkirche ist ausreichend Platz für alle.

    Wir freuen uns mit den Firmlingen, ihren Patinnen und Paten sowie ihren Familien über diesen wichtigen Schritt der Volleingliederung in die Kirche. Begleiten wir unsere Jugendlichen an diesem Tag und darüber hinaus mit unserem Gebet.

  • Pfarrbrief 7. Juni bis 28. Juni 2026

    Pfarrbrief 7. Juni bis 28. Juni 2026

  • Fronleichnam – Donnerstag, 4. Juni

    Fronleichnam – Donnerstag, 4. Juni

    Christus, der Herr, lädt uns alle ein. Beim eucharistischen Mahl verschenkt er sich an uns und gibt sich jedem hin: „Das ist mein Leib, dies ist mein Blut“. Voller Freude und Dankbarkeit feiern wir diese Begegnung mit Christus, dem Herrn, am Fronleichnamstag. Nach dem Festgottes-dienst ziehen wir mit Christus in der Monstranz in einer feierlichen Prozession durch unseren Ort und geben Zeugnis von der Gegenwart des Herrn.
    Wir laden alle Gläubigen unserer Pfarreien, besonders alle Kinder, Schülerinnen und Schüler, Jugendliche und auch die Feriengäste ganz herzlich ein zur Mitfeier des Hochfestes des Leibes und Blutes Christi. Besondere Einladung ergeht auch an alle Mitglieder der Räte, Gruppen, Vereine, Verbände und Musikkapellen der (Markt-) Gemeinde und Pfarrei.
    Fronleichnam ist für uns ein Fest des Glaubens. Christus, der Herr, ist in unserer Mitte gegenwärtig und geht mit uns den Lebensweg.

    BODENMAIS


    8.45 Uhr: Kirchenzug der Vereine
    9.00 Uhr: Festgottesdienst, anschl. Prozession durch unseren Ort

    Prozessionsweg

    1. Altar: Hotel Hofbräuhaus

    2. Altar: Holzer / Wolf

    3. Altar: Thurnbauer

    4. Altar: Marktplatz

    Prozessionsordnung
    Kreuz und Begleiter, Kinder, Schüler, junge Leute, weltliche Vereine, erster Lautsprecher, alle kirchlichen Vereine, Knappschaftskapelle, Vorbeter, Kindergarten, Kommunionkinder, Kirchenchor, Ministranten, ALLERHEILIGSTES, Markt- und Pfarrgemeinderat, Kirchenverwaltung, zweiter Lautsprecher, Frauen und Männer.

    BÖBRACH


    8.15 Uhr Kirchenzug der Vereine
    8.30 Uhr: Festgottesdienst, anschl. Prozession durch unseren Ort

    Prozessionsordnung
    Kreuz und Begleiter – Schulkinder – Jugend – Musik – Vereine – Erstkommunionkinder – Ministranten – ALLERHEILIGSTES – Vorbeter – Pfarrgemeinderat – Kirchenverwaltung – Gemeinderat – Frauen und Männer.

    BAYERISCH EISENSTEIN


    8.30 Uhr: Festgottesdienst, anschl. Prozession durch unseren Ort

    Schmuck am Prozessionsweg

    Ich bitte die Hausbesitzer, entlang des Prozessionsweges für festlichen Schmuck und Beflaggung zu sorgen. Es ist eine besondere Ehre, wenn Christus, der Herr, am Haus vorbeikommt.
    Für eine gute Mitfeier werden Liedzettel ausgeteilt. Schon jetzt danke ich recht herzlich allen Helferinnen und Helfern, allen Mitwirkenden, allen Gruppen, Verbänden und allen, die das Fronleichnamsfest möglich machen und mitfeiern.

  • Festival der geistlichen Musik

    Festival der geistlichen Musik

    Das „Festival der geistlichen Musik Šumava–Bayerischer Wald“ verbindet seit vielen Jahren Kirchen, Chöre und Musikgruppen diesseits und jenseits der bayerisch-tschechischen Grenze. Geistliche Musik wird dabei nicht nur als Konzertform verstanden, sondern als Ausdruck des Glaubens, der Menschen über Ländergrenzen hinweg verbindet. Auch 2026 führt das Festival wieder verschiedene Ensembles in Kirchen des Bayerischen Waldes und des Böhmerwaldes zusammen.

    In diesem Jahr ist unsere Pfarreiengemeinschaft Bodenmais–Böbrach–Bayerisch Eisenstein gleich mehrfach Teil des Festivalprogramms. Die musikalische Gestaltung erfolgt jeweils im Rahmen einer Heiligen Messe mit anschließendem kurzen Konzert.

    In Bodenmais beginnt das Festivalprogramm am Samstag, 23. Mai 2026, um 17.30 Uhr in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt. Zu Gast ist der Chor Rolnitschka Praha. Am Sonntag, 24. Mai 2026, um 10.30 Uhr gestaltet der Chor Jitříčko Hradec Králové die Heilige Messe mit Konzert in Bodenmais. Eine Woche später, am Sonntag, 31. Mai 2026, um 10.30 Uhr, ist der Kammerchor EN ARCHÉ Praha in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt zu hören. Weitere Termine in Bodenmais folgen am Samstag, 6. Juni 2026, um 17.30 Uhr mit dem Fojtas Kammerchor Roudnice nad Labem sowie am Sonntag, 7. Juni 2026, um 10.30 Uhr mit dem gemischten Chor Zvony Trhové Sviny.

    Auch in Böbrach ist das Festival vertreten. Am Sonntag, 24. Mai 2026, um 9.30 Uhr gestaltet der Chor Rolnitschka Praha die Heilige Messe mit Konzert in der Pfarrkirche St. Nikolaus. Am Sonntag, 31. Mai 2026, um 9.30 Uhr folgt dort FENIX – Gesangsverein für Vokal- und Kammermusik Praha.

    In Bayerisch Eisenstein findet am Sonntag, 31. Mai 2026, um 9.00 Uhr in der Pfarrkirche St. Johannes Nepomuk eine Heilige Messe mit Konzert statt. Zu Gast ist Byzantion – Collegium musicæ slavicæ Praga.

    Die Pfarreiengemeinschaft lädt herzlich ein, diese besonderen musikalischen Gottesdienste mitzufeiern. Das Festival bietet eine schöne Gelegenheit, geistliche Musik in der Atmosphäre unserer Kirchen zu erleben und zugleich die grenzüberschreitende Verbindung zwischen dem Bayerischen Wald und der Šumava-Region zu stärken.

  • Spielenachmittag

    Spielenachmittag

    Das Pfarreiforum lädt wieder zum gemeinsamen Spielenachmittag für Jung und Alt ein:

    Freitag, 22. Mai

    von 16 bis 18 Uhr

    im Pfarrhaus Bayerisch Eisenstein – Bahnhofstraße 18.

  • Pfarrbrief 17.05. bis 07.06.2026

    Pfarrbrief 17.05. bis 07.06.2026

  • Öffentlicher Hinweis: Angebotsabfrage für hoheitliche Friedhofsleistungen auf dem Pfarrfriedhof Bodenmais

    Öffentlicher Hinweis: Angebotsabfrage für hoheitliche Friedhofsleistungen auf dem Pfarrfriedhof Bodenmais

    Die Katholische Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Bodenmais ist Trägerin des Pfarrfriedhofs Bodenmais. Als Friedhofsträgerin ist sie für den ordnungsgemäßen Betrieb des Friedhofs und für die Durchführung der hoheitlich geprägten Friedhofsleistungen verantwortlich.

    Aufgrund der diözesanen Vorgaben des Bistums Regensburg und der notwendigen rechtlichen Neuordnung der hoheitlichen Friedhofsleistungen werden diese Leistungen künftig auf eine klare vertragliche Grundlage gestellt. Dazu führt die Katholische Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Bodenmais eine Angebotsabfrage durch.

    Gegenstand der Angebotsabfrage sind insbesondere praktische Leistungen im Zusammenhang mit Bestattungen auf dem Pfarrfriedhof Bodenmais, soweit diese in die Verantwortung des Friedhofsträgers fallen. Dazu gehören nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen insbesondere Tätigkeiten wie Graböffnung, Grabherstellung, Grabschließung sowie weitere im Leistungsverzeichnis beschriebene Leistungen.

    Der künftige Auftragnehmer handelt ausschließlich als Verwaltungshelfer beziehungsweise Erfüllungsgehilfe der Katholischen Pfarrkirchenstiftung. Die hoheitliche Verantwortung und die Letztentscheidung verbleiben bei der Kirchenstiftung. Das Bistum weist in seinem Informationsschreiben ausdrücklich darauf hin, dass hoheitliche Aufgaben nicht dauerhaft oder pauschal auf Dritte übertragen werden dürfen, sondern nur unter Verantwortung des Friedhofsträgers durch Verwaltungshelfer ausgeführt werden können.

    Die Angebotsabfrage betrifft ausschließlich die hoheitlich geprägten Friedhofsleistungen auf dem Pfarrfriedhof Bodenmais. Die freie Wahl des Bestattungsunternehmens durch Angehörige für alle übrigen privaten Bestattungsleistungen bleibt davon unberührt.

    Geeignete Bestattungsunternehmen beziehungsweise geeignete Dienstleister können die Ausschreibungsunterlagen bei der Katholischen Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Bodenmais anfordern.

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Angebotsabfrage nicht um eine öffentliche Ausschreibung beziehungsweise öffentliche Vergabe im Sinne des Vergaberechts handelt. Die Katholische Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Bodenmais führt vielmehr eine freiwillige, transparente Angebotsabfrage zur Auswahl eines geeigneten Dienstleisters durch. Ein Anspruch auf Beteiligung am Verfahren, auf Zuschlagserteilung oder auf Erstattung von Kosten für die Angebotserstellung besteht nicht.

    Kontakt:
    Katholische Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Bodenmais
    Marktplatz 10
    94249 Bodenmais
    Telefon: 09924 904000
    E-Mail: friedhof@pfarrei-bodenmais.de

    Frist zur Angebotsabgabe:
    3. Juni 2026

    Voraussichtlicher Vertragsbeginn:

    1. September 2026

      Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgerecht eingegangene und vollständige Angebote berücksichtigt werden können. Die Entscheidung über die Beauftragung trifft die Katholische Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Bodenmais nach Prüfung der eingegangenen Angebote.

    1. Kindertagesstätte St. Barbara

      Kindertagesstätte St. Barbara

      Miteinander handeln und füreinander da sein sind eine wesentliche Botschaft unserer christlichen Grundhaltung. Bereits seit 1932 ist unsere Kindertagesstätte St. Barbara in katholischer Trägerschaft.

      Willkommen sind bei uns alle Kinder und Eltern egal welcher Nation und Religion. In unserer Kindertagesstätte schaffen wir Raum und Atmosphäre für eine Gemeinschaft, in der die Kinder Lebenskompetenzen entwickeln und zu beziehungsfähigen, wertorientierten Persönlichkeiten heranwachsen können.

      Wir begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung und achten die Einzigartigkeit und Besonderheit jedes uns anvertrauten Kindes.

    2. Pfarrfriedhof Bodenmais

      Pfarrfriedhof Bodenmais

      „Der Herr vollende an Dir, was er in der Taufe begonnen hat.“

      Aus dem Ritus der Bestattung

      „Wert und Würde des Menschen enden nicht mit seinem Tod, sondern reichen über den Tod hinaus. Der Friedhof ist ein Ort der Trauer und der Hoffnung. Trauer und Klage haben an der Begräbnisstätte ihren konkreten Ort. Denn gerade dort, wo der Mensch seine Ohnmacht und Hilflosigkeit gegenüber der Endgültigkeit des Todes schmerzhaft erfährt, wächst das Bedürfnis nach Trost und Ermutigung zum Leben.“ (aus: Die deutschen Bischöfe, Tote begraben und Trauernde trösten, Nr. 81)

      Die Katholische Pfarrgemeinde bestattet seit dem Jahr 1789 ihre Toten am Pfarrfriedhof am Bauernanger. Der Friedhof wird von der Pfarrei Mariä Himmelfahrt verwaltet.

      Kontakt Friedhofsverwaltung

      Marktplatz 10
      94249 Bodenmais
      m friedhof@pfarrei-bodenmais.de
      t 09924 9040016
      Sprechstunde nach Vereinbarung

      Grabarten

      Einzelgrab

      Klassisches Einzelgrab für Sarg- und Urnenbestattungen

      Doppelgrab

      Klassisches Doppelgrab für Sarg- und Urnenbestattungen

      Kleines Urnengrab

      Urnen-Erdgrab mit individueller Grabgestaltung und Grabpflege.

      Urnengemeinschaftsgrab „Ewigkeit“

      Pflegefreie Grabanlage für Urnen-Erdbestattungen

      Urnengemeinschaftsgrab

      Pflegefreie Grabanlage für Urnen-Erdbestattungen

      Urnennische

      in der Urnenwand:
      Pflegefreie Urnennische

      Urnengrab

      unter den Bäumen:
      Pflegefreies Urnenerdgrab

      Häufige Fragen

      Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zu

      Allgemeine Friedhofsfragen

      Unser Friedhof wird zwar von der Kath. Pfarrgemeinde getragen und verwaltet, jedoch werden selbstverständlich auch Menschen, die nicht zur Katholischen Kirche gehören, dort bestattet.
      Die Pfarrei übernimmt im Bereich des Bestattungswesens eine Pflichtaufgabe der Marktgemeinde Bodenmais.

      Als Ruhefrist bezeichnet man den von der Friedhofsverwaltung festgelegten Zeitraum, in dem eine Grabstelle nicht neu belegt werden darf. Die Ruhefrist ergibt sich aus den Regelungen des Bayerischen Bestattungsgesetzes. In Bodenmais beträgt die Ruhefrist 15 Jahre.
      Die Kostenträger für die Bestattung (in der Regel die Verwandten) müssen für die Wahrung der Ruhefrist sorgen, in dem die Grabstelle bis zum Ablauf der Ruhefrist gepachtet (landläufig auch „bezahlt“) wird.

      Auf dem Pfarrfriedhof stehen folgende Möglichkeiten zur Bestattung zur Verfügung:

      • Erdbegräbnis in einem Einzel- oder Doppelgrab.
      • Urnenbegräbnis in einem Einzel- oder Doppelgrab.
      • Urnenbestattung in der Urnenwand (pflegefrei).
      • Urnenbestattung im Urnengrabfeld (pflegefrei).
      • Urnenbestattung im Urnen-Gemeinschaftsgrab (pflegefrei).
      • Urnenbestattung im kleinen Urnen-Einzelgrab

      Mit der Grabpflege kann jede Gärtnerei beauftragt werden. Dazu gibt es folgende weitere – sehr sinnvolle Möglichkeiten: In der Nähe der Urnenwand befindet sich das Urnengrabfeld. Dort werden die Urnen in der Erde bestattet und eine kleine Tafel im Boden erinnert an den Verstorbenen. Hierbei fällt keine Grabpflege an. Diese Form der Bestattung ist aus vielen Gründen einer Bestattung in der Urnenwand vorzuziehen, da nach Ablauf der Nutzungszeit der Urnennische die Urne ein zweites Mal bestattet werden muss.

      Natürlich! Unser Friedhofspersonal kann Ihnen Grabstätten zeigen, die derzeit frei sind. Eine Vorreservierung ist nicht möglich, jedoch können Sie das Nutzungsrecht an einer Grabstätte – auch ohne aktuellen Sterbefall – jederzeit erwerben.

      Über die Gestaltung der Grabstätten gibt Ihnen die Friedhofsordnung Auskunft. Es wäre jedoch schön und wünschenswert, wenn auch traditionelle schmiedeeiserne Grabkreuze oder Grabdenkmale mit Glaselementen den teuren Grabdenkmalen aus importierten Granit vorgezogen werden würden.

      Die VSG 4.7 ist die Grundlage der Gartenbau-Berufsgenossenschaft für die Prüfung von Grabmalen auf Standfestigkeit bei Friedhöfen und Krematorien
      Der §9 VSG 4.7 lautet:
      „Der Unternehmer (Friedhofsträger) muss sicherstellen, dass

      1. Grabmale und Fundamente nach den anerkannten Regeln der Baukunst errichtet werden
      2. Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.“

      Das Überprüfen der Grabdenkmale auf ihre Standsicherheit ist also kein Willkürakt, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme.
      Die Prüfung auf dem Pfarrfriedhof wird von dafür ausgebildeten und spezialisierten Firmen durchgeführt. Fragen zur Prüfung selbst richten Sie bitte an die ausführende Firma.

      Die Standsicherheitsprüfung wird rechtzeitig per Aushang und im Pfarrblatt angekündigt. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, bei der Prüfung dabei zu sein.

      Bitte informieren Sie die Friedhofsverwaltung, dass Sie beabsichtigen, ihr Nutzungsrecht zurückzugeben. Nach dem Einverständnis der Friedhofsverwaltung beauftragen Sie bitte eine Fachfirma, das Grabmal, die Bepflanzung, die Einfassung und auch die Fundamentierung zu entfernen. Nach abgeschlossenem Rückbau informieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung, dass die Grabstelle vollständig abgebaut ist.
      Bitte beachten Sie: Der Abbau muss vor Ablauf des bestehenden Nutzungsrechts erfolgen.

      Vor Ablauf des Nutzungsrechts werden die Nutzungsberechtigten von den Friedhofsverwaltung angeschrieben. Dann können Sie entscheiden, ob Sie das Nutzungsrecht verlängern oder aufgeben möchten.

      Bestattungsarten und Grabarten

      Auf dem Pfarrfriedhof gibt es die Möglichkeit für

      • Erdbegräbnisse
      • Urnenbestattungen

      Auf dem Pfarrfriedhof stehen folgende Möglichkeiten zur Bestattung zur Verfügung:

      • Erdbegräbnis in einem Einzel- oder Doppelgrab.
      • Urnenbegräbnis in einem Einzel- oder Doppelgrab.
      • Urnenbestattung in der Urnenwand (pflegefrei).
      • Urnenbestattung im Urnengrabfeld (pflegefrei).
      • Urnenbestattung im Urnen-Gemeinschaftsgrab (pflegefrei).
      • Urnenbestattung im kleinen Urnen-Einzelgrab

      Für das Grabmal gibt es keine speziellen Vorgaben. Wir empfehlen für neue Grabstätten folgende Punkte zu überdenken:

      • Grabkreuze aus Schmiedeeisen sind oft wesentlich günstiger als Grabmale als Stein. Zudem sind sie wesentlich günstiger im Unterhalt, z. B. bei der Standfestigkeitsprüfung.
      • Das alte Wissen, dass Grabmale höher als breit sein sollen, wird wieder neu entdeckt.
      • Verzichten Sie auf importierte Steine aus Fernost, die möglicherweise mit Kinderarbeit hergestellt wurden.
      • Eine würdevolle Bepflanzung ist für viele wichtig. Bitte beachten Sie, dass die Grabpflanzen schnell wachsen und damit möglicherweise auf das Nachbargrab hinüberreichen können.
      • Zudem bitten wir Sie, Plastiktöpfe und sonstiges Verpackungsmaterial zu Hause zu entsorgen, keinesfalls aber in den Grüngutcontainer zu werfen.
      • Ob Dekoartikel aus dem Baumarkt wirklich ein Zeichen würdigen Angedenkens sind, bleibt zu überlegen.

      Die Ruhefrist bei Bestattungen beträgt 15 Jahre.

      Sie haben freie Bestatterwahl und können somit jeden Bestatter wählen.

      Kosten und Gebühren

      Die jährliche Grabnutzungsgebühr ist in der Gebührenordnung geregelt. Neben dieser Gebühr entstehen keine weiteren Kosten.

      Die Grabnutzungsgebühr ist in der Gebührenordnung geregelt. Bei speziellen Grabarten wie dem Urnengemeinschaftsgräbern und dem Urnen-Erdgrab unter den Bäumen sind die Kosten für die Pflege in der Nutzungsgebühr enthalten.

      Die Friedhofsverwaltung ist Teil der Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Bodenmais, die Trägerin des Friedhofs ist. Sie kümmert sich um die Instandhaltung und die Pflege des Friedhofs.

      Grabpflege und Gestaltung

      Gerne können Sie ihr Grab so gestalten, wie es Ihren Vorstellungen entspricht. Jedoch darf bei der Gestaltung die Würde des Friedhofs nicht verletzt werden.

      Für die Neuerrichtung eines Grabmals ist eine Genehmigung erforderlich.

      Gerne können Sie die Grabpflege selbst übernehmen. Dies gilt jedoch nicht bei den Urnen-Gemeinschaftsgräbern oder bei dem Urnengrabfeld unter den Bäumen.

      Für die Grabpflege können Sie auch einen Gärtnerbetrieb beauftragen.

      Eine naturnahe Bestattung ist im Grabfeld unter den Bäumen möglich.

      Weitere Bestattungsarten sind in Planung.

    3. Kindergarten St. Wolfgang

      Kindergarten St. Wolfgang

      Unser Kindergarten St. Wolfgang verfügt laut Betriebserlaubnis über insgesamt 50 Plätze. Es werden Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren aufgenommen.

      Bei uns gibt es eine rote und eine gelbe Gruppe. Die regulären Kindergartenkinder von drei bis sechs Jahren werden in der roten Gruppe betreut. Die gelbe Gruppe nimmt auch Kinder ab zwei Jahren auf. Die Gruppenstärke in der gelben Gruppe ist aufgrund der Altersstruktur deutlich geringer.

      Öffnungszeiten

      Der Kindergarten ist von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet.

      Aufgrund von jährlichen Bedarfsumfragen kann sich in der Zukunft auch eine Änderung der Öffnungszeit ergeben.

      Bring-/Abholzeiten und -regeln

      Bringzeit:                    7.00 Uhr – 8.15 Uhr

      Abholzeit:                    je nach Buchungszeit 12.00 bis 13.00 Uhr

      Für U3-Kinder gelten individuelle Regelungen

      Kindergarten (3 – 6 Jahre)

      4 – 5 Stunden125 Euro
      5 – 6 Stunden140 Euro

      Der Zuschuss durch den Freistaat Bayern beträgt aktuell 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.

      Altersgemischte Gruppe (2-3 Jahre)

      3 – 5 Stunden135 Euro
      4 – 5 Stunden150 Euro
      5 – 6 Stunden165 Euro

      Kinder von 2 – 3 Jahren beitragspflichtig; Erstattung des Beitrages über Antrag an Zentrum für Familie (www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld).

      Betriebsferien

      Der Kindergarten ist an 30 Tagen im Kalenderjahr geschlossen. Die Zeiten der Betriebsferien werden den Eltern zu Beginn des Kindergartenjahres schriftlich mitgeteilt.

      Bitte beachten Sie, dass das Vorstehende nur informativen Charakter hat und keine Rechtsgültigkeit besitzt. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an den Kindergarten St. Wolfgang.